Beschwerde gegen Erwahrung der Wahl von Isabel Garcia als Kantonsrätin abgewiesen
Für Filippo Leutenegger, Präsident der FDP des Kantons Zürich, folgt das Verwaltungsgericht mit seinem Entscheid dem verfassungsrechtlichen Instruktionsverbot, das gewählten Parlamentsmitgliedern die freie Ausübung ihres Amts zusichert. «Parteiwechsel gehören zur Schweizer Politik. Das muss ausgehalten werden», sagt FDP-Präsident Filippo Leutenegger:
«Das Primat der Personenwahl darf nicht angetastet werden. In der Schweiz werden Persönlichkeiten, nicht Funktionäre gewählt. Dieser Grundsatz hat sich bewährt und gibt den einzelnen Politikerinnen und Politikern Spielraum für eigene Entscheidungen – in Sachgeschäften und im Extremfall in der Wahl der eigenen Parteizugehörigkeit.»
Zu begrüssen ist der Entscheid gemäss Leutenegger auch unter dem Aspekt der Gewaltentrennung:
«Der Zürcher Kantonsrat hat im Mai 2023 die Wahl von Garcia und damit auch die Legitimität ihres Parteiwechsels parteiübergreifend und demokratisch mit 107 zu 52 Stimmen bei 11 Enthaltungen bestätigt. Sogar die GLP – Garcias frühere Partei – anerkannte, dass keine rechtliche Grundlage bestehe, ihr die Wahl zu verweigern, und stimmte der Erwahrung des Wahlresultats grossmehrheitlich zu.»
Isabel Garcia nimmt den heute zugestellten Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich mit Freude zur Kenntnis:
«Der Entscheid des Verwaltungsgerichts setzt der Kontroverse über meinen Einsitz im Kantonsrat ein Ende. Es ist eine Genugtuung für mich, dass meine Beweggründe für den Parteiwechsel anerkannt und die gegen mich erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen wurden. Ich bin befriedigt darüber und freue mich darauf, meine Energie wieder voll für die politische Arbeit einsetzen zu können.»
Der Rechtsvertreter von Isabel Garcia, Rechtsanwalt Lukas Rich von der Anwaltskanzlei beelegal, beurteilt den Entscheid als wichtige Bestätigung der parlamentarischen Unabhängigkeit:
«Demokratisch gewählte Politikerinnen und Politiker haben das Recht, ihre Partei zu wechseln. Dies geht aus dem verfassungsrechtlich verankerten Prinzip des freien Mandats hervor. Es ist festzustellen, dass das Verwaltungsgericht die ihm vom Bundesgericht aufgetragenen Abklärungen mit Sorgfalt und Umsicht vorgenommen und gestützt darauf festgestellt hat, dass die gegen Isabel Garcia vorgebrachten Behauptungen unzutreffend sind.»
Kontakt:
- Filippo Leutenegger | Parteipräsident FDP | Telefon: +41 79 447 99 07
- Lukas Rich, LL.M., Rechtsanwalt | Partner beelegal, Stauffacherstrasse 16, CH-8004 Zürich | Telefon: +41 58 206 10 00 | lukas.rich@beelegal.ch | www.beelegal.ch